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   BPatG, 21.02.2013 - 30 W (pat) 510/11   

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https://dejure.org/2013,4508
BPatG, 21.02.2013 - 30 W (pat) 510/11 (https://dejure.org/2013,4508)
BPatG, Entscheidung vom 21.02.2013 - 30 W (pat) 510/11 (https://dejure.org/2013,4508)
BPatG, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - 30 W (pat) 510/11 (https://dejure.org/2013,4508)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 8 Abs 3 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Künstlerkanzlei" - Freihaltungsbedürfnis - keine Verkehrsdurchsetzung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Der Begriff "Künstlerkanzlei" ist freihaltebedürftig und daher nicht als Marke eintragungsfähig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freihaltebedürfnis für die Bezeichnung "Künstlerkanzlei" hinsichtlich einer Eintragung für Dienstleistungen der Klassen 35, 36 und 45

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Künstlerkanzlei" - Freihaltungsbedürfnis - keine Verkehrsdurchsetzung -

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Die "KünstlerKanzlei" - Kein Markenschutz für Begriffe, welche die angebotene Dienstleistung umschreiben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Eintragung von Marken die beschreibende Angaben enthalten - (keine Eintragung Künstlerkanzlei)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 21.02.2013 - 30 W (pat) 510/11
    Es genügt also, wenn das angemeldete Zeichen in Bezug auf die konkret beanspruchten Dienstleistungen als beschreibende Angabe geeignet ist (vgl. EuGH GRUR 1999, 723 Nr. 30, 31 - Chiemsee; GRUR 2004, 674 Rdn. 56 - Postkantoor).

    Dabei kommt es in erster Linie auf die aktuellen Verhältnisse in dem Bereich der einschlägigen Waren bzw. Dienstleistungen an, jedoch ist auch das Allgemeininteresse an der Freihaltung der jeweiligen Angabe im Hinblick auf deren künftig beschreibende Verwendung zu berücksichtigen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Nr. 35 - Chiemsee; GRUR 2004, 674 Nr. 56 - Postkantoor).

    Ist die Eignung der angemeldeten Marke für die Beschreibung von Merkmalen der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen festgestellt, setzt das Eintragungsverbot des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG keinen weiteren lexikalischen oder sonstigen Nachweis voraus, dass und in welchem Umfang sie als beschreibende Angabe bereits im Verkehr bekannt ist oder verwendet wird (vgl. EuGH GRUR 1999, 723 Nr. 30 - Chiemsee; GRUR 2004, 146 Nr. 32 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674 Nr. 98 - Postkantoor).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 21.02.2013 - 30 W (pat) 510/11
    Es genügt also, wenn das angemeldete Zeichen in Bezug auf die konkret beanspruchten Dienstleistungen als beschreibende Angabe geeignet ist (vgl. EuGH GRUR 1999, 723 Nr. 30, 31 - Chiemsee; GRUR 2004, 674 Rdn. 56 - Postkantoor).

    Dabei kommt es in erster Linie auf die aktuellen Verhältnisse in dem Bereich der einschlägigen Waren bzw. Dienstleistungen an, jedoch ist auch das Allgemeininteresse an der Freihaltung der jeweiligen Angabe im Hinblick auf deren künftig beschreibende Verwendung zu berücksichtigen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Nr. 35 - Chiemsee; GRUR 2004, 674 Nr. 56 - Postkantoor).

    Ist die Eignung der angemeldeten Marke für die Beschreibung von Merkmalen der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen festgestellt, setzt das Eintragungsverbot des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG keinen weiteren lexikalischen oder sonstigen Nachweis voraus, dass und in welchem Umfang sie als beschreibende Angabe bereits im Verkehr bekannt ist oder verwendet wird (vgl. EuGH GRUR 1999, 723 Nr. 30 - Chiemsee; GRUR 2004, 146 Nr. 32 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674 Nr. 98 - Postkantoor).

  • BPatG, 30.03.2010 - 24 W (pat) 75/08

    Markenbeschwerdeverfahren - "KANZLEI WESERBERGLAND (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Auszug aus BPatG, 21.02.2013 - 30 W (pat) 510/11
    Das Wort "Kanzlei" bezeichnet nicht nur das Büro (im engeren räumlichen Sinn), sondern auch den Betrieb eines Rechtsanwalts oder mehrerer Anwälte in Gemeinschaft (vgl. BPatG 24 W (pat) 75/08 - KANZLEI WESERBERGLAND, veröffentlicht auf der Homepage des Gerichts).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 21.02.2013 - 30 W (pat) 510/11
    Ist die Eignung der angemeldeten Marke für die Beschreibung von Merkmalen der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen festgestellt, setzt das Eintragungsverbot des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG keinen weiteren lexikalischen oder sonstigen Nachweis voraus, dass und in welchem Umfang sie als beschreibende Angabe bereits im Verkehr bekannt ist oder verwendet wird (vgl. EuGH GRUR 1999, 723 Nr. 30 - Chiemsee; GRUR 2004, 146 Nr. 32 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674 Nr. 98 - Postkantoor).
  • BPatG, 27.11.2014 - 30 W (pat) 549/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Kanzlei Hamburg Gänsemarkt" - Freihaltungsbedürfnis

    Das Wort "Kanzlei" bezeichnet nicht nur das Büro (im engeren räumlichen Sinn), sondern auch den Betrieb eines Rechtsanwalts oder mehrerer Anwälte in Gemeinschaft (vgl. BPatG 24 W (pat) 75/08 - KANZLEI WESERBERGLAND; 30 W (pat) 510/11 - Künstlerkanzlei; Beschlüsse veröffentlicht auf der Homepage des Gerichts).
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